INTERESSENVERTRETUNG
   Beratung “Governmental Relations”

    Die KKUB übernimmt Aufträge der Interessenvertretung im Sinne von “Governmental Relations“ auf der Basis von Honorar-Verträgen in folgenden Politikfeldern:

      KK-P2  Auswertige Angelegenheiten und Sicherheitspolitik
      KK-P2  Finanzen und Abgabenpolitik
      KK-P2  Wirtschaft und Energie,
      KK-P2  Verkehr und Digitale Infrastruktur

    Interessenvertretung im Sinne von “Governmental Relations“ (nachstehend GR genannt) ist der Prozess der Entwicklung und Pflege von Beziehungen zu anderen Marktteilnehmern sowie der Beeinflussung der Politik auf allen Ebenen (lokal, regional, national, europäisch, global).

    Die Initiative für Aufgaben der Interessenvertretung liegt in der Verantwortung des normativen beziehungsweise strategischen Managements.

      Das normative Management beschäftigt sich mit den
      generellen Zielen der Organisation bzw. der Unternehmung,
      mit Prinzipien und Normen, die darauf ausgerichtet sind, die
      Lebens- und die Entwicklungsfähigkeit der Unternehmung
      zu sichern. Es entwickelt die Vision, legt die Verfassung,
      die Mission und Kultur der Unternehmung fest.

      Das strategische Management entwickelt die
      Organisation und die Vorgehensweisen, um die vom
      normativen Management definierten Leitsätze umzusetzen.
      Es entwickelt Strategien und Managementsysteme sowie
      Regelungen, die das Problemverhalten der Unternehmung
      bestimmen.

    Interessenvertretung ist im Kern ein interessenvertretender Informations- und Beratungsprozess zur:

    KK-P2  Information des Managements von Organisationen und
          Unternehmen über Regierungsprozesse und Prozesse
          der Meinungsbildung in der Legislative,
    KK-P2  Information der Beamten der Legislative über die für
          Organisationen und Unternehmen wichtigen Themen, und
    KK-P2  Information von Trägern von Organisationen und
         Unternehmen sowie von Entscheidungsträgern über die
         möglichen Folgen der zur Entscheidung anstehenden
         neuen Regelungen.

    WEITERE INHALTE

        1. WIRTSCHAFTSPOLITIK

            1.1 Ordnungspolitik
            1.2 Strukturpolitik und
            1.3 Prozesspolitik

        2. GRUNDELEMENTE INTERESSENVERTRETUNG
        3. HANDLUNGSBEDARF

        4. LEISTUNGSANGEBOT


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  1. WIRTSCHAFTSPOLITIK
       
Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wirken

    Wirtschaftspolitik ist die Gesamtheit aller Bestrebungen, Handlungen und Massnahmen, die darauf abzielen, den Ablauf des Wirtschaftsgeschehens und die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wirken in einem Gebiet oder in einem Teilbereich zu ordnen, zu beeinflussen oder zu gestalten.

    Ziel der Wirtschaftspolitik ist Wohlfahrt und Wachstum.

    Grundsätzlich wird in der Wirtschaftspolitik zwischen folgenden Aspekten unterschieden:

             KK-P2  Ordnungspolitik
             KK-P2  Strukturpolitik und
             KK-P2  Prozesspolitik

    Der Erfolg eines Unternehmens wird von seiner Fähigkeit mitbestimmt wirtschaftspolitische Aspekte unternehmensspezifisch optimal zu nutzen, zu beeinflussen oder zu gestalten.


  1.1 Ordnungspolitik (normative Regelungen)

    Die Ordnungspolitik zielt auf die Rahmenbedingungen ab, unter denen die Akteure ihre Entscheidungen fällen.

    Im engeren Sinne bezeichnet Ordnungspolitik alle Massnahmen,
    die auf Rahmenbedingungen des Wirtschaftslebens, die
    Erhaltung, die Anpassung und Verbesserung der Wirtschafts-
    ordnung gerichtet sind.

    Dazu gehören Regelungen wie:

           KK-P2  Eigentumsordnung
           KK-P2  Regelungen zur Sicherung des
                wirtschaftlichen Wettbewerbs
           KK-P2  Regelung des Handels-, Vertrags- und
                Haftungsrechts
           KK-P2  Sonstige ordnungsrechtliche Regelungen


  1.2 Strukturpolitik (strategische Regelungen)

    Die Strukturpolitik umfasst die Gesamtheit der wirtschaftspolitischen Massnahmen zur Gestaltung der Struktur der Volkswirtschaft eines Standortes, einer Agglomeration, einer Region, eines Staates oder eines Staatengemeinschaft.

    Ziel der Strukturpolitik ist die Vermeidung oder Überwindung
    von Strukturkrisen, die das gesamtwirtschaftliche
    Gleichgewicht stören.

    Mit Strukturpolitik werden Veränderungen, die durch neue
    Produkte, die Bewegung der Märkte oder den Strukturwandel
    hervorgerufen werden, gestärkt, abgeschwächt oder sozial
    verträglich gestaltet.

    Nach den Zielen der Strukturpolitik unterscheiden wir nach folgenden Kriterien:

            KK-P2  regionale Strukturpolitik
           
      KK-P2  sektorale Strukturpolitik

    Strukturpolitik wird durch prozesspolitische Massnahmen
    umgesetzt.


    1.3 Prozesspolitik (taktische Regelungen)

    Prozesspolitik umfasst alle taktischen Massnahmen durch welche ein Staat oder eine Behörde strukturpolitische Massnahmen löst.

    Der Prozesspolitik kommt die Aufgabe zu, innerhalb der gewählten Wirtschaftsordnung die Abläufe sowie die Ergebnisse der arbeitsteiligen Wirtschaftsprozesse so zu beeinflussen, dass Strukturen entstehen, die selbsttragend zu Wachstum und Wohlstand führen.

    Die Prozesspolitik ist eine quantitative Politik, die bei gegebenen ordnungspolitisch festgelegten Rahmenbedingungen regelnd in den Ablauf eingreift.

    Der Staat kann durch die Prozesspolitik entweder selbst als Akteur am Markt auftreten, oder durch endogene Variable Instrumente in die Prozesspolitik eingreifen.

    Zu den Instrumenten der Prozesspolitik zählen:

             KK-P2  Geldpolitik
            
    KK-P2  Fiskalpolitik
            
    KK-P2  Einkommenspolitik
            
    KK-P2  Preispolitik
            
    KK-P2  Standortpolitik (Städte und Gemeinden)

 

  WEITERE FRAGEN?

    Sollten sich von Ihrer Seite weitere Fragen zu unseren Leistungen ergeben, kontaktieren sie uns. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

    Es gelten die Kontaktdaten und rechtlichen Hinweise dieses Internetauftritts (Details siehe Impressum).

       

 

 2. GRUNDELEMENTE
     INTERESSENVERTRETUNG

    KK-P2 Information und Monitoring

    • Beobachtung und Analyse der politischen und gesellschaftlichen Aktivitäten in relevanten Themenfeldern
    • Beurteilung der Betroffenheit der Organisation oder des Unternehmens
    • Bewertung der Interessenlage
    • Analyse der Handlungsmöglichkeiten
    • Reporting


    KK-P2 Frühwarnfunktion

    • Definition von potentiell kritischen Themen
    • Konzeption, Planung und Einrichtung von Frühwarn-
      systeme innerhalb der Organisation bzw. des
      Unternehmens


    KK-P2 Bewertung

    • Analyse der Interessenlage der Organisation bzw. des Unternehmen
    • Bewertung sich widersprechender Interessen
    • Bewertung aktueller Entwicklungen im Hinblick auf die Realisierungschancen der Interessen der Organisation bzw. des Unternehmens
    • Gemeinwohlverträglichkeit
    • Abschätzung der Erfolgsaussichten
    • Bewertung der Effizienzverbesserung bzw. der Kosten und Folgekosten


    KK-P2 Beratung

    • Beratung zur Beobachtung und Beeinflussung von wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder politischen Themen unter Berücksichtung eigener Interessen
    • Beratung zur Konzeption und Umsetzung von themenorientierten Kampagnen

 

 3. HANDLUNGSBEDARF

    Die kommenden Jahre sind für Europa sowie für global agierende Unternehmen mit großen Herausforderungen verbunden.

    Das Verständnis für wirtschaftliche und politische Entwicklungen und die hieraus resultierenden globalen Risiken sind für Unternehmen immer wichtiger.

    Durch die Digitalisierung und Entwicklung der Medienwelt erhält das Thema Interessenvertretung im Sinne von “Governmental Relations” einen völlig neuen Stellenwert.

 

 4. LEISTUNGSANGEBOT

    KARL KRONER KG (nachstehend KKUB genannt) übernimmt Gutachten, Expertisen und systemische Beratungen im Hinblick auf die Interessenvertretung im Sinne von “Governmental Relations”.

      Grundlage jeder Interessenvertretung ist eine Strategie, die systematisch fortgeschrieben wird, aus der sich konkrete Maßnahmen ableiten lassen.

    In diesem Sinn übernimmt die KKUB Aufträge der Strategiefindung in Bezug auf Interessenvertretung. Grundlage der Strategien ist:

    • die Analyse der Situation und Interessenlage der Organisation
      bzw. der Unternehmung sowie
    • die Analyse der Betroffenheit der Organisation bzw. der Unternehmung von Einflüsse aus Umfeld und Politik. 


    Die Strategie zeigt auf, wie man vom Status quo zu den angestrebten Zielen gelangt. Spielräume sind realistisch einzuschätzen sowie Alternativen und Kompromissmöglichkeiten sind aufzuzeigen zu bewerten und fortzuschreiben.

    Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie können sein:

      KK-P2   Beobachtungen und Analysen der politischen und
            gesellschaftlichen Aktivitäten in relevanten
            Themenfeldern.
      KK-P2   Beurteilung der Betroffenheit des Unternehmens
            sowie der Interessenlage, Definition der potenziell
            kritischen Themen.
      KK-P2   Konzeption, Planung und Einrichtung eines Frühwarn-
            systems innerhalb der Organisation bzw. des
            Unternehmens.
      KK-P2   Ermittlung von Gestaltungsalternativen und von
            möglichen Kompromissen.
      KK-P2   Analyse der Möglichkeiten der Einflussnahme
            sowie der Handlungsmöglichkeiten der Organisation
            bzw. des Unternehmens.
      KK-P2   Aufbau eines adäquaten Netzwerkes zu Betroffenen,
            Interessenvertretern und Experten.

      KK-P2  Initiierung von Gutachten und Sicherstellung ihrer
           Finanzierung.
      KK-P2  Abschätzung der Gemeinwohlverträglichkeit und
           der Erfolgsaussichten der Umsetzung der Vorschläge
           aus den Gutachten.
      KK-P2  Bewertung der Effizienzverbesserung bzw. der
           Kosten und Folgekosten durch Umsetzung der
           Vorschläge aus den Gutachten.
      KK-P2  Erarbeitung und Übermittlung von Stellungnahmen
           an Betroffene, Interessenvertreter und Experten.
      KK-P2  Kaminabende und Gespräche mit Betroffenen. mit
           Interessenvertretern und/oder Medienvertretern.
      KK-P2  Bildung strategischer Allianzen; Planung und
           Umsetzung von Veranstaltungen zur zielgerichteten
           Präsentation der eigenen Positionen
      KK-P2  Bekanntgabe und Vermittlung der Interessenlagen
           an die Verantwortlichen aus Politik und Gesellschaft.

    Im Falle von Themen, die eine besonders hohe gesellschaftliche und soziale Relevanz haben, muß die Aufgabe der Interessenvertretung gezielte durch eine adäquate Pressearbeit begleitet werden.

      Mögliche Einzelmaßnahmen für eine adäquate Pressearbeit
      können beispielsweise sein:

      KK-P2  Planung und Umsetzung einer adressatenspezifischen
           Presse- und Medienarbeit
      KK-P2  Pressemitteilungen und Konferenzen
      KK-P2  Autorenbeiträge
      KK-P2  Hintergrundmaterial bestehend aus Videofilmen, Bildern,
           Graphiken, Journalistenreisen, Besichtigungen.

    Wenn die gesellschaftliche und soziale Befindlichkeit unterschätzt wird, muß ein Krisen-PR zum Einsatz kommen; oft reicht ein Wort, ein Begriff oder ein belangloses Ereignis aus, um in den Medien oder in der Gesellschaft einen kontraproduktiven Hype auszulösen. Aus diesem Grund ist ein Krisen-PR präventiv vorzubereiten.

      Mögliche Einzelmaßnahmen einer Krisen-PR können sein:

      KK-P2  Analyse von Risiken, die sich aus den Zielen der
           Interessenvertretung oder der Pressearbeit ergeben.
      KK-P2  Konzeption und Implementierung von kompetenten
           und reaktionsfähigen Krisenstäben.
      KK-P2  Konzepte zur Vermeidung negativer Folgewirkungen.
      KK-P2  Krisenkommunikation auf allen breit zugänigen
           Medienkanälen.

       

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                Internet: www.karl-kroner.de; Geschäftsführer: Karl Peter Kroner; Registergericht: AG Stuttgart, HRA242293; USt-IdNr. DE201428031.
                Dieser Text stellt grundlegende Informationen dar und wird regelmäßig aktualisiert.  Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit

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