INTERESSENVERTRETUNG
   Beratung “Governmental Relations”
Die KKUB übernimmt Aufträge der Interessenvertretung im Sinne von “Governmental Relations“ auf der Basis von Honorar-Verträgen in folgenden Politikfeldern:
  Auswertige Angelegenheiten und Sicherheitspolitik
  Finanzen und Abgabenpolitik 
  Wirtschaft und Energie,
  Verkehr und Digitale Infrastruktur
Interessenvertretung im Sinne von “Governmental Relations“ (nachstehend GR genannt) ist der Prozess der Entwicklung und Pflege von Beziehungen zu anderen Marktteilnehmern sowie der Beeinflussung der Politik auf allen Ebenen (lokal, regional, national, europäisch, global).
Die Initiative für Aufgaben der Interessenvertretung liegt in der Verantwortung des normativen beziehungsweise strategischen Managements.
Das normative Management beschäftigt sich mit den 
generellen Zielen der Organisation bzw. der Unternehmung, 
mit Prinzipien und Normen, die darauf ausgerichtet sind, die 
Lebens- und die Entwicklungsfähigkeit der Unternehmung 
zu sichern. Es entwickelt die Vision, legt die Verfassung, 
die Mission und Kultur der Unternehmung fest.
Das strategische Management entwickelt die 
Organisation und die Vorgehensweisen, um die vom 
normativen Management definierten Leitsätze umzusetzen. 
Es entwickelt Strategien und Managementsysteme sowie 
Regelungen, die das Problemverhalten der Unternehmung 
bestimmen.
Interessenvertretung ist im Kern ein interessenvertretender Informations- und Beratungsprozess zur:
  Information des Managements von Organisationen und 
      Unternehmen über Regierungsprozesse und Prozesse 
      der Meinungsbildung in der Legislative, 
  Information der Beamten der Legislative über die für 
      Organisationen und Unternehmen wichtigen Themen, und 
  Information von Trägern von Organisationen und 
     Unternehmen sowie von Entscheidungsträgern über die 
     möglichen Folgen der zur Entscheidung anstehenden 
     neuen Regelungen. 
WEITERE INHALTE
1. WIRTSCHAFTSPOLITIK
    1.1 Ordnungspolitik
    1.2 Strukturpolitik und
    1.3 Prozesspolitik
2. GRUNDELEMENTE INTERESSENVERTRETUNG
3. HANDLUNGSBEDARF
4. LEISTUNGSANGEBOT
  1. WIRTSCHAFTSPOLITIK
        Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wirken
Wirtschaftspolitik ist die Gesamtheit aller Bestrebungen, Handlungen und Massnahmen, die darauf abzielen, den Ablauf des Wirtschaftsgeschehens und die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wirken in einem Gebiet oder in einem Teilbereich zu ordnen, zu beeinflussen oder zu gestalten.
Ziel der Wirtschaftspolitik ist Wohlfahrt und Wachstum.
Grundsätzlich wird in der Wirtschaftspolitik zwischen folgenden Aspekten unterschieden:
         
  Ordnungspolitik
         
  Strukturpolitik und
         
  Prozesspolitik
Der Erfolg eines Unternehmens wird von seiner Fähigkeit mitbestimmt wirtschaftspolitische Aspekte unternehmensspezifisch optimal zu nutzen, zu beeinflussen oder zu gestalten.
  1.1 Ordnungspolitik (normative Regelungen)
Die Ordnungspolitik zielt auf die Rahmenbedingungen ab, unter denen die Akteure ihre Entscheidungen fällen.
Im engeren Sinne bezeichnet Ordnungspolitik alle Massnahmen, 
die auf Rahmenbedingungen des Wirtschaftslebens, die 
Erhaltung, die Anpassung und Verbesserung der Wirtschafts- 
ordnung gerichtet sind.
Dazu gehören Regelungen wie:
     
  Eigentumsordnung
     
  Regelungen zur Sicherung des 
          wirtschaftlichen Wettbewerbs
     
  Regelung des Handels-, Vertrags- und
          Haftungsrechts
     
  Sonstige ordnungsrechtliche Regelungen
  1.2 Strukturpolitik (strategische Regelungen)
Die Strukturpolitik umfasst die Gesamtheit der wirtschaftspolitischen Massnahmen zur Gestaltung der Struktur der Volkswirtschaft eines Standortes, einer Agglomeration, einer Region, eines Staates oder eines Staatengemeinschaft.
Ziel der Strukturpolitik ist die Vermeidung oder Überwindung 
von Strukturkrisen, die das gesamtwirtschaftliche 
Gleichgewicht stören.
Mit Strukturpolitik werden Veränderungen, die durch neue 
Produkte, die Bewegung der Märkte oder den Strukturwandel 
hervorgerufen werden, gestärkt, abgeschwächt oder sozial 
verträglich gestaltet.
Nach den Zielen der Strukturpolitik unterscheiden wir nach folgenden Kriterien:
      
  regionale Strukturpolitik
      
  sektorale Strukturpolitik
Strukturpolitik wird durch prozesspolitische Massnahmen 
umgesetzt.
    1.3 Prozesspolitik (taktische Regelungen)
Prozesspolitik umfasst alle taktischen Massnahmen durch welche ein Staat oder eine Behörde strukturpolitische Massnahmen löst.
Der Prozesspolitik kommt die Aufgabe zu, innerhalb der gewählten Wirtschaftsordnung die Abläufe sowie die Ergebnisse der arbeitsteiligen Wirtschaftsprozesse so zu beeinflussen, dass Strukturen entstehen, die selbsttragend zu Wachstum und Wohlstand führen.
Die Prozesspolitik ist eine quantitative Politik, die bei gegebenen ordnungspolitisch festgelegten Rahmenbedingungen regelnd in den Ablauf eingreift.
Der Staat kann durch die Prozesspolitik entweder selbst als Akteur am Markt auftreten, oder durch endogene Variable Instrumente in die Prozesspolitik eingreifen.
Zu den Instrumenten der Prozesspolitik zählen:
         
  Geldpolitik
         
  Fiskalpolitik
         
  Einkommenspolitik
         
  Preispolitik
         
  Standortpolitik (Städte und Gemeinden)
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Sollten sich von Ihrer Seite weitere Fragen zu unseren Leistungen ergeben, kontaktieren sie uns. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
Es gelten die Kontaktdaten und rechtlichen Hinweise dieses Internetauftritts (Details siehe Impressum).
 2. GRUNDELEMENTE 
     INTERESSENVERTRETUNG
 Information und Monitoring
 Frühwarnfunktion 
 Bewertung 
 Beratung 
3. HANDLUNGSBEDARF
Die kommenden Jahre sind für Europa sowie für global agierende Unternehmen mit großen Herausforderungen verbunden.
Das Verständnis für wirtschaftliche und politische Entwicklungen und die hieraus resultierenden globalen Risiken sind für Unternehmen immer wichtiger.
Durch die Digitalisierung und Entwicklung der Medienwelt erhält das Thema Interessenvertretung im Sinne von “Governmental Relations” einen völlig neuen Stellenwert.
4. LEISTUNGSANGEBOT
KARL KRONER KG (nachstehend KKUB genannt) übernimmt Gutachten, Expertisen und systemische Beratungen im Hinblick auf die Interessenvertretung im Sinne von “Governmental Relations”.
Grundlage jeder Interessenvertretung ist eine Strategie, die systematisch fortgeschrieben wird, aus der sich konkrete Maßnahmen ableiten lassen.
In diesem Sinn übernimmt die KKUB Aufträge der Strategiefindung in Bezug auf Interessenvertretung. Grundlage der Strategien ist:
Die Strategie zeigt auf, wie man vom Status quo zu den angestrebten Zielen gelangt. Spielräume sind realistisch einzuschätzen sowie Alternativen und Kompromissmöglichkeiten sind aufzuzeigen zu bewerten und fortzuschreiben. 
Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie können sein:
   Beobachtungen und Analysen der politischen und 
      gesellschaftlichen Aktivitäten in relevanten 
      Themenfeldern. 
   Beurteilung der Betroffenheit des Unternehmens 
      sowie der Interessenlage, Definition der potenziell 
      kritischen Themen. 
   Konzeption, Planung und Einrichtung eines Frühwarn- 
      systems innerhalb der Organisation bzw. des 
      Unternehmens. 
   Ermittlung von Gestaltungsalternativen und von 
      möglichen Kompromissen.
   Analyse der Möglichkeiten der Einflussnahme 
      sowie der Handlungsmöglichkeiten der Organisation 
      bzw. des Unternehmens. 
   Aufbau eines adäquaten Netzwerkes zu Betroffenen, 
      Interessenvertretern und Experten. 
  Initiierung von Gutachten und Sicherstellung ihrer 
     Finanzierung. 
  Abschätzung der Gemeinwohlverträglichkeit und 
     der Erfolgsaussichten der Umsetzung der Vorschläge 
     aus den Gutachten.
  Bewertung der Effizienzverbesserung bzw. der 
     Kosten und Folgekosten durch Umsetzung der 
     Vorschläge aus den Gutachten.
  Erarbeitung und Übermittlung von Stellungnahmen 
     an Betroffene, Interessenvertreter und Experten. 
  Kaminabende und Gespräche mit Betroffenen. mit 
     Interessenvertretern und/oder Medienvertretern.
  Bildung strategischer Allianzen; Planung und 
     Umsetzung von Veranstaltungen zur zielgerichteten 
     Präsentation der eigenen Positionen
  Bekanntgabe und Vermittlung der Interessenlagen 
     an die Verantwortlichen aus Politik und Gesellschaft.
Im Falle von Themen, die eine besonders hohe gesellschaftliche und soziale Relevanz haben, muß die Aufgabe der Interessenvertretung gezielte durch eine adäquate Pressearbeit begleitet werden.
Mögliche Einzelmaßnahmen für eine adäquate Pressearbeit 
können beispielsweise sein: 
  Planung und Umsetzung einer adressatenspezifischen 
     Presse- und Medienarbeit 
  Pressemitteilungen und Konferenzen 
  Autorenbeiträge 
  Hintergrundmaterial bestehend aus Videofilmen, Bildern, 
     Graphiken, Journalistenreisen, Besichtigungen. 
Wenn die gesellschaftliche und soziale Befindlichkeit unterschätzt wird, muß ein Krisen-PR zum Einsatz kommen; oft reicht ein Wort, ein Begriff oder ein belangloses Ereignis aus, um in den Medien oder in der Gesellschaft einen kontraproduktiven Hype auszulösen. Aus diesem Grund ist ein Krisen-PR präventiv vorzubereiten.
Mögliche Einzelmaßnahmen einer Krisen-PR können sein:
  Analyse von Risiken, die sich aus den Zielen der 
     Interessenvertretung oder der Pressearbeit ergeben. 
  Konzeption und Implementierung von kompetenten 
     und reaktionsfähigen Krisenstäben.
  Konzepte zur Vermeidung negativer Folgewirkungen. 
  Krisenkommunikation auf allen breit zugänigen 
     Medienkanälen.
  
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          Internet: www.karl-kroner.de; Geschäftsführer: Karl Peter Kroner; Registergericht: AG Stuttgart, HRA242293; USt-IdNr. DE201428031. 
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